Sanierungsbedürftiges Ein-/ Zweifamilienhaus im Speckgürtel

Nuthetal
Büro von Elbe Spree Homes Berlin

Name

Stephan Ernst

Telefon

+49 30 346461300

Mail

stephan.ernst@elbe-spree-berlin.com

Kurzbeschreibung

Das hier angebotene, sanierungsbedürftige Haus ist umgeben von Einfamilienhäusern und anliegenden Wäldern und Feldern. Das ca. 676 m² große Grundstück ist sonnig gelegen und durch einen Zaun eingefriedet. Das Gebäude wurde für die anstehende Modernisierung vollständig entkernt und mit einer neuen Bodenplatte versehen. Das Haus ist gut teilbar und könnte auch in zwei Haushälften aufgeteilt werden. Eine mögliche Bebauung ist nach § 34 BauGB und gemäß der Brandenburgischen Bauverordnung möglich. Was die überbaute Grundfläche, Firsthöhe und Anzahl der Geschosse betrifft, so muss sich an der umliegenden Bebauung orientiert werden. Ein Glasfaseranschluss für die schnellen Verbindungen liegt bereits in der Straße.

Flächen

Standort
14558 Nuthetal
Etage
von 1
Wohnfläche
ca. 230 m²
Grundstücksfläche
ca. 676 m²
Anzahl Zimmer
6
Anzahl Schlafzimmer
4
Anzahl Badezimmer
2

Objekt & Status

Objekttyp
Haus
Nutzungstyp
Wohnen
Verfügbarkeit
Verfügbar
Vermarktungstyp
Kauf
Baujahr
1948
Zustand
Sanierungsbedürftig

Energie & Heizung

Baujahr1948
Energieausweisliegt vor
Energie­ausweistypBedarfsausweis
Erstellt am13.10.2021
Gültig bis12.10.2031
PrimärenergieträgerÖl
EnergieeffizienzklasseF
Endenergiebedarf197,20 kWh/(m²·a)
HeizungsartZentralheizung

Objekt & Status

Objekttyp
Haus
Nutzungstyp
Wohnen
Verfügbarkeit
Verfügbar
Vermarktungstyp
Kauf
Baujahr
1948
Zustand
Sanierungsbedürftig

Objektbeschreibung

Das hier angebotene, sanierungsbedürftige Haus ist umgeben von Einfamilienhäusern und anliegenden Wäldern und Feldern. Das ca. 676 m² große Grundstück ist sonnig gelegen und durch einen Zaun eingefriedet. Das Gebäude wurde für die anstehende Modernisierung vollständig entkernt und mit einer neuen Bodenplatte versehen. Das Haus ist gut teilbar und könnte auch in zwei Haushälften aufgeteilt werden. Eine mögliche Bebauung ist nach § 34 BauGB und gemäß der Brandenburgischen Bauverordnung möglich. Was die überbaute Grundfläche, Firsthöhe und Anzahl der Geschosse betrifft, so muss sich an der umliegenden Bebauung orientiert werden. Ein Glasfaseranschluss für die schnellen Verbindungen liegt bereits in der Straße.

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