Bitte beachten Sie, dass wir verpflichtet sind, das Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10) zu befolgen und daher im Zuge weiterführender Verhandlungen – spätestens bei Anforderung eines Kaufvertragsentwurfs – eine Legitimierung der am Kaufvorgang beteiligten Personen vorzunehmen (Vorlage gültiger Personalausweis- bzw. Reisepassunterlagen).